Baumaßnahmen Stephanshausen


29.08.2006
Die Dachfolie ist aufgebracht.

24.08.2006
Die LKW's rollen und wieder ist ein Bauabschnitt fertig.

22.08.2006
Mit großen Schritten geht der Neubau voran.

31.07.2006
Am 31. Juli 2006 endete nach 33 Jahren die Trägerschaft der Kirchengemeinde St. Michael für unseren Kindergarten. Bekanntlich hat die Stadt Geisenheim beschlossen ab dem neuen Kindergartenjahr den ASB mit der Trägerschaft zu betrauen. In einer Abschlussveranstaltung am 31. Juli hat sich der Verwaltungsrat im Beisein des 1. Stadtrates Herrn Kurrek von den Mitarbeitern verabschiedet.

Presseartikel Rheingau Echo
Presseartikel Wiesbadener Kurier
26.07.2006
Die Bagger rollen und die Bauphase des neuen Kindergartens beginnt. Die feierliche Grundsteinlegung fand am 26.07.06 unter reger Beteiligung sämtlicher Honoritäten statt.




Lesen Sie dazu die Rede zur Grundsteinlegung.
01.06.2006
Baugenehmigung für Kindertagessstätte wird für Juni/Juli erwartet. Neues zu den Neubaugebieten ...

Protokoll der Stadtverordnetenversammlung

15.03.2006
Der Ortsbeirat beschließt den neuen Straßennamen "Am Hallgarten".
Die Bauarbeiten sind bereits voll im Gange und machen Fortschritte.


16.02.2006
Stadtparlament beschließt den Trägerschaftsvertrag mit dem ASB

Protokoll der Stadtverordnetenversammlung
26.01.2006
Stadtparlament beschließt zum zweiten Mal Kindertagesstätte für Stephanshausen.

Presseartikel WK "Glaube erst wenn die Bagger rollen ..."
Presseartikel Rheingau Echo "ASB soll neuen Kindergarten bauen"
Der Beschluss und das Abstimmungsergebnis
Der Beschluss über die Grundstücksverkäufe
16.01.2006
Der Ortsbeirat bittet um weitere Vorschläge für einen neuen Straßennamen für das Neubaugebiet "Unter dem Hallgarten". Recherche von Elmar Müller: Hallgarten ist vermutlich aus einem Rastplatz am Wege von Oestrich über die Taunushöhen entstanden. In der Urkunde des Mainzer St. Johannisstiftes aus dem Jahre 1112 wird erwähnt, dass Abt Zeizolf das Gut Hargardun, d.h. Flachsgarten, an den Winkeler Ritter Ruthard gegen zwei Höfe in Freiweinheim übergab. Im 12. Jahrhundert ist Hallgarten Teil der Gemeinde Winkel. Aus einem Mainzer Urkundenbuch, das bis zum Tode von Erzbischof Adalbert II. reicht, ist ersichtlich, dass Hallgarten zwischen 1136 und 1141 in den Besitz von Kloster Eberbach übergegangen ist. In einer Papsturkunde von 1163, die im Urkundenbuch der Abtei Eberbach aufgeführt ist, wird Hallgarten als "grangia proxima", als "nächstes Hofgut" des Klosters Eberbach bezeichnet. Der Ort trug wahrscheinlich den Namen Hargarten, Hargadun (Hara = Höhe) sowie Hainboingartdun. „Hargardun“, wie der Ort früher hieß, ist in „Flachsgartenhöhe“ zu übersetzen und somit wohl ein Hinweis auf die landwirtschaftliche Nutzung des Geländes durch erste Siedler. Von Herrn Mathias Gottschy, der sich intensiv mit Flurnamen im Rheingau befasst hat, folgende Ergänzung: Ursprünglich dürfte die Lage mit „Hargarten“ bezeichnet gewesen sein, was tatsächlich Flachsgarten bedeutete. Durch Lautverwechslungen dürfte daraus dann Hallgarten entstanden sein. Hier noch ein Stephanshäuser Protokoll einer Straßenumbenennung aus dem Jahre 1958. Ihre Vorschläge und Kommentare tragen sie bitte in unser Gästebuch ein.
02.12.2005
Es liegen nun endlich die Konzepte zum Kindergartenneubau in Stephanshausen vor. Das Bauamt hat dazu eine ausführliche Vorlage erstellt, die am 30. November 2005 im Magistrat beraten wurde. Der Magistrat schlägt den Stadtverordneten vor das Konzept des ASB zu übernehmen. Die Unterlagen werden nun in den Ausschüssen und im Ortsbeirat beraten. Letztendlich entschieden wird voraussichtlich in der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2006.

Grundlage
Varianten 1-6
Angebote der freien Träger
Kostenvergleich
Erlöse Immobilienverkauf
Trägerschaftsvertrag AWO
Bauskizze AWO
Trägerschaftsvertrag ASB
Bauskizze ASB
Presseartikel WK "Stadt zieht sich zurück"
17.07.2005
Presseartikel "SPD sucht Gespräch"
15.07.2005
Aktion des Elternbeirates unseres Kindergartens auf dem Domplatz in Geisenheim
14.07.2005
Presseartikel "Stephanshausen macht nun Druck
Presseartikel "Kommentar: Vertrauensverlust wäre groß"
07.07.2005
Presseartikel "Leserbrief: Verraten und Verkauft"
Presseartikel "Eltern machen mobil"
01.07.2005
Presseartikel "Eltern kündigen Protestaktionen an"
29.06.2005
Presseartikel "Federhen will Neubau"
23.06.2005
Presseartikel "Sperrvermerk für Kindergartenneubau" / "Fraktionsamt niedergelegt"
18.06.2005
Presseartikel "Neuer Kindergarten wieder in Frage gestellt"
16.06.2005
Kindergarten-Neubau vorerst gestoppt !
Hier nun das Ergebnis der Stadtverordnetensitzung. Es wurde zunächst über einen gemeinsamen Antrag von Bürgermeister Federhen und der SPD-Fraktion abgestimmt. Um einen Sperrvermerk zu vermeiden sah dieser als Kompromiss den Auftrag an den Magistrat und Verwaltung vor nach kostengünstigeren Alternativen bei der Finanzierung zu suchen. Es gibt Beispiele aus anderen Orten, wo ein freier Träger den Kindergarten baut und die Stadt dann mietet. Dieser Vorschlag wurde mit 11 ja/19 nein/3 Enthaltungen abgelehnt. Alle vier anwesenden Stadtverordneten aus Stephanshausen stimmten dem Antrag zu. Anschließend wurde über den Sperrvermerk abgestimmt, auf den nachdrücklich vor allem die CDU-Fraktion beharrte. Das Ergebnis der Abstimmung: 20 ja/ 10 nein/ 3 Enthaltungen. Die vier anwesenden Stadtverordneten von Stephanshausen aus der CDU- und SPD-Fraktion stimmten gegen den Sperrvermerk; der Vertreter der FDP stimmte dafür. Damit ist der Kindergartenneubau vorerst gestoppt.
16.06.2005
Presseartikel "FDP: Neubau nicht vertretbar"
Presseartikel "Vorwurf des Betrugs"
09.06.2005
Kindergarten-Neubau gefährdet !
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt hat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen die im Investitionsplan eingestellte Summe für den Kindergartenneubau mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dies geht auf eine Anregung der SPD zurück, dem sich aber alle Vertreter der übrigen Fraktionen angeschlossen haben. Es kann ein erster Schritt sein, das Vorhaben zu Fall zu bringen. Begründet wurde dies damit, dass man zunächst abwarten will, wie die neu zu verhandelnden Verträge mit dem Bistum Limburg zur Finanzierung der Kindergärten aussehen werden. Das Bistum Limburg wird bekanntlich den Finanzierungsanteil von 20 % auf 15 % absenken, wie dies bei den evangelischen Kindergärten bereits der Fall ist. Dies wird wegen der anderen Laufzeit des Vertrags für den Stephanshäuser Kindergarten aber erst ab 2007 der Fall sein. Kindergartenneubau und Finanzierung durch Limburg haben somit nichts miteinander zu tun.

Die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen "Am Hallgarten" und "Mengwies" werden dann wohl in die Schuldentilgung der Stadt fließen. Es wird davon abhängen, wie die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 16. Juni entscheidet
07.03.2005
Presseartikel "Weiterer Schritt zu neuem Kindergarten"
Sitzung der Stadtverordneten am 3.03.2005
Die Stadtverordneten haben am 3.03.2005 mit großer Mehrheit die Bebauungspläne „Mengwies“ und „Unter dem Hallgarten“ beschlossen. Gegen die Vorlage des Magistrates stimmten die Stadtverordneten der Fraktion der Grünen und die der FDP.

Auszug aus der Stadtverordnetenvorlage Nr. 302 - Sachverhalt Bebauungsplan „Mengwies"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 12.02.2004 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Mengwies" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26.02.20044 gem.§ 2 Abs.1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (frühzeitige Bürgerbeteiligung) wurde auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus in Stephanshausen am 08.09.2004 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden (Träger öffentlicher Belange) und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 14.10.2004 und Fristsetzung zum 02.12.2004. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Mengwies" fand gem. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2004 in der Zeit vom 01.11.2004 bis 02.12.2004 im Bürgerflur des Fachbereichs Bauen, Planen, Umwelt statt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes wurde am 14.10.2004 öffentlich bekannt gemacht. Die Stadtverordnetenversammlung wird nun gebeten, über die nach diesem Verfahren hervorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zu entscheiden. Nach Prüfung und Beschlussfassung zu den Anregungen wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Bebauungsplan "Mengwies" einschließlich der Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Da das Verfahren zur Fortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplanes noch nicht rechtswirksam abgeschlossen ist, bedarf es vor Inkraftsetzung des Bebauungsplanes rechtswirksam noch der Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt (Parallelverfahren gem. § 10 Abs. 2 BauGB). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mengwies"; im Ortsteil Stephanshausen wird die Zielsetzung verfolgt, Wohnbauflächen auszuweisen sowie die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Kindergartens zu schaffen. Die Finanzierung des städtebaulichen Verfahrens sowie die Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ist mittels städtebaulicher Verträge die mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen wurden auf der Grundlage des § 11 BauGB gesichert. Im Zuge der vorgreiflichen Bodenordnung innerhalb des geplanten Baugebietes gelangte die Stadt in den Besitz von insgesamt drei Bauplätzen. Der ca. 2000 m2 große Bauplatz im Innenbogen der Rathausstraße (östliche Geltungsbereichsgrenze) dient dem Neubau des geplanten Kindergartens. Die beiden an der westlichen Geltungsbereichsgrenze gelegenen Bauplätze mit einer Größe von jeweils ca. 740 m2 können als Bauland veräußert werden. Diese Grundstücke sind allerdings mit einer bis zum Jahr 2010 befristeten Nutzungsbeschränkung zugunsten der Hessischen Landgesellschaft (HLG) behaftet. Für den Fall, dass die Grundstücke zu einem früheren Zeitpunkt veräußert werden, ist an die HEG eine Entschädigung in Höhe von ca. 5 % des Kaufpreises pro Jahr des vorzeitigen Verkaufs zu zahlen. Erst nach Ablauf der Nutzungsbeschränkung können die Grundstücke entschädigungslos veräußert werden. Der Bodenrichtwert in der Umgebung des Bereichs Mengwies liegt bei 130 bis 150 Euro/m². Der Veräußerungserlös soll zur Teilfinanzierung des Kindergartenneubaus verwendet werden.

Auszug aus der Stadtverordnetenvorlage Nr. 303 - Sachverhalt Bebauungsplan „Unter dem Hallgarten" (Der Text entspricht weitgehend dem des Bebauungsgebietes Mengwies)
Im Zuge der vorgreiflichen Bodenordnung innerhalb des geplanten Baugebietes gelangte die Stadt in den Besitz von insgesamt Bauflächen mit einer Größe von 1.513 m². Die an der geplanten Erschließungsstraße angeschlossenen Bauflächen können nach Herstellung der Erschließung als Bauland veräußert werden. Der Bodenrichtwert in der Umgebung des Bereichs Unter dem Hallgarten liegt bei 130 bis 150 Euro pro m2. Der Veräußerungserlös soll zur Teilfinanzierung des Kindergartenneubaus verwendet werden.
Bericht des Bürgermeisters zur Stadtverordnetensitzung am 16.12.2004 Bebauungspläne „Mengwies“ und „unter dem Hallgarten“
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde entsprechend der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in der Zeit vom 1.11. – 2.12.2004 durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen werden derzeit im Fachgebiet Bauen, Planen, Umwelt ausgewertet und der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres zur Abwägung vorgelegt. Nach dem Satzungsbeschluss sind die Bebauungspläne noch dem Regierungspräsidium in Darmstadt zur Genehmigung vorzulegen.
Bericht des Bürgermeisters zur Stadtverordnetensitzung am 11.11.2004 Bebauungspläne „Mengwies“ und „unter dem Hallgarten“
Der städtebauliche Vertrag wurde gemäß Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung mit den beteiligten Eigentümern abgeschlossen. Die vereinbarten Finanzierungsanteile wurden auf ein Treuhandkonto der Stadt Geisenheim einbezahlt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgt in der Zeit vom 1.11. – 2.12.2004 im Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt. Im Parallelverfahren zur öffentlichen Auslegung wird die Beteiligung der Behörden durchgeführt.
23.09.2004
Beide Bebauungspläne wurden von der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich beschlossen.
Auszug aus dem Bericht des Bürgermeisters vom 30. Juni 2004
Erneuerung der Fenster im Dorfgemeinschaftshaus
In Verbindung mit der beschränkten Ausschreibung zur Erneuerung der Fenster im Kindergarten Marienthal wurde die Erneuerung der Fenster im Dorfgemeinschaftshaus beschränkt ausgeschrieben. Die Maßnahme soll im August 2004 durchgeführt werden.

Bebauungsplan "Mengwies"
Der Bebauungsplanentwurf wurde mittlerweile ausgearbeitet. Am 1. Juli 2004 soll der Entwurf sowie die entsprechende Begründung mit der Interessengemeinschaft erörtert werden. Zur Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sind weitere vertragliche Regelungen erforderlich.
Der Bebauungsplanentwurf sowie der dazugehörige städtebauliche Vertrag wird der Stadtverordnetenversammlung in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bebauungsplan "Unter dem Hallgarten"
Auch hier wurde der Bebauungsplanentwurf und die entsprechende Begründung mittlerweile ausgearbeitet. Die Erörterung mit den Beteiligten war bereits terminiert, musste jedoch durch die urlaubsbedingte Abwesenheit eines Grundstückeigentümers verschoben werden. Die Erörterung soll noch im Juli durchgeführt werden. Auch der Bebauungsplan "Unter dem Hallgarten" soll der Stadtverordnetenversammlung in einer der nächsten Sitzungen nebst dem städtebaulichen Vertrag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Lageplan "Unter dem Hallgarten"
Festlegungen zum Bebauungsplan"

Lageplan "Mengwies"



nach oben