Kleine Kirchengeschichte

Die Pfarrkirche "St. Michael" hat ihr heutiges Aussehen im Jahre 1749 erhalten, in dem sie nach Westen hin wesentlich erweitert worden war. Dies war der Grund für die Kirchengemeinde im Jahre 1999 das Jubiläum 250 Jahre Kirchbau festlich zu begehen. Die ältesten Teile der Kirche sind allerdings viel älter. In Stephanshausen hat es bereits 1401 nachweislich eine kleine Kapelle gegeben. Die Gemeinde war zu dieser Zeit Lorch angegliedert; 1577 erfolgte die Angliederung nach Winkel. Im Jahre 1635, während des 30-jährigen Krieges, wurde die Kapelle durch die Schweden weitgehend zerstört. Erst 1653 erfolgte der Wiederaufbau. Der Rat der Stadt Geisenheim stiftete dazu 10 Stämme Eichenholz. Eigenständig wurde unsere Kirchengemeinde 1755. Patronatsherr wurde die Familie des Freiherrn von Greiffenclau, die 1660 von der Nassauischen Regierung das halbe Dorf gekauft hatte. 1827 wurde auch dem Pfarrer das von der Zivilgemeinde versprochene Pfarrhaus gebaut; die Kosten betrugen 3200 Gulden. Die in schlechtem Zustand befindliche Kirche wurde 1862 für 1300 Gulden restauriert. Die letzte grundlegende Renovierung erfolgte 1998/99. Der Putz wurde innen und außen erneuert. Bei dieser Gelegenheit zeichneten sich im Mauerwerk deutlich drei Ausbaustufen ab. Reste eines Rundbogens lassen die Vermutung aufkommen, dass hier ursprünglich ein romanischer Kirchbau stand.

Quelle: Chronik von Stephanshausen: "Die Orts- und Kirchengeschichte" und "Die Pfarrkirche St. Michael"; Eugen Duell


Am 1. Dezember 2001 wurde für die Pfarrgemeinde "St. Michael" ein neues Kapitel ihrer Geschichte aufgeschlagen. Seit diesem Termin hat die Gemeinde keinen eigenen Pfarrer mehr. Unter der Überschrift:

"Die Pfarrgemeinden Stephanshausen und Presberg schlagen eine neue Seite auf in der Geschichte ihrer Pfarreien"

wurde der Gemeinde im Weihnachts-Pfarrbrief die neue Situation ausführlich erläutert (Auszug):

Pfarrer Franzmann, Bezirksdekan im Rheingau, Pfarrer von Heilig Kreuz Geisenheim und St. Johannes der Täufer, Johannisberg ist seit fast 2 Jahren Pfarrverwalter der Pfarrgemeinden St. Michael Stephanshausen und St. Laurentius Presberg. Er hat den Bischof gebeten, ihn von dieser Aufgabe der Pfarrverwaltung der beiden Pfarrgemeinden zu entpflichten. Der Bischof hat diesem Wunsch entsprochen. Nach Information und Anhörung der Pfarrgemeinderäte werden diese Gemeinden mit Beginn des neuen Kirchenjahres, am 1. Adventssonntag 2001, nach der im Kirchenrecht im can. 517,2 genannten Form der Leitung einer Pfarrgemeinde durch den/die Pfarrbeauftragte(n) geleitet.

Der Bischof dokumentiert damit, dass die Pfarrstellen Stephanshausen und Presberg somit auf Dauer vakant sind.

Ab 01. Dezember 2001 sind diese Pfarreien "pfarrerlos", was bedeutet: das "Los" des Pfarrers wird auf mehrere Schultern verteilt und zwar:

Dem Verwaltungsrat obliegt: die Verwaltung des Kirchenvermögens mit allem, was damit zusammenhängt: Bauangelegenheiten (Kirche, Pfarrhaus, Pfarrheim, Grundstücke) Kindergartenträgerschaft, Haushaltsführung und die rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde.

Da der Pfarrer/Pfarrverwalter von nun an nicht mehr Mitglied des Verwaltungsrates ist, wird in einer Nachwahl durch den PGR ein weiteres Mitglied gewählt. Der dann aus 5 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat muss einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden wählen.

Der Pfarrbeauftragten werden durch den Bischof alle Aufgaben in der Seelsorge übertragen, die nicht an die priesterlichen Vollmachten, nicht an die Weihe gebunden sind, wie zum Beispiel:

  • die Leitung von Wortgottesdiensten einschließlich Predigt, die Sorge für die Katechese und den schulischen Religionsunterricht, die Verantwortung für die Hinführung auf den Empfang der Sakramente, die Gestaltung der Liturgie

  • der Begräbnisdienst

  • die Leitung des Pfarrbüros (Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen)

  • die Vorbereitung von Taufen, Kirchenübertritten und Wiedereintritten

  • die Erstellung des Eheprotokolls die Führung der Pfarrbücher und des Pfarrsiegels, die Sorge für das Pfarrarchiv die Verantwortung für die Nutzung des Kirchenraumes die Präsentation der Pfarrgemeinde in der Öffentlichkeit


  • Die Pfarrbeauftragte erhält im Pfarrgemeinderat Stimmrecht, ist Mitglied des Vorstandes und hat im Verwaltungsrat Rede- und Antragsrecht.

    Der "Leitende Priester', der gleichzeitig die Dienst- und Fachaufsicht über die Pfarrbeauftragte hat und dem Bischof gegenüber verantwortlich ist, wird vom Bischof für die priesterlichen Aufgaben, wie die Spendung der Sakramente ernannt.

    Als erste Pfarrbeauftragte wurde die bisherige Pfarrgemeindereferentin Frau Ursula Schrankel eingesetzt.
    Nach deren Wechsel in den Ruhestand hat Frau Margdalena Werner seit dem 16.11.2003 diese Aufgabe übernommen. Sie war zuvor bereits Pfarrbeauftragte in Presberg und betreut nun beide Pfarrstellen zu gleichen Teilen.


    nach oben